Abschlüsse, Steuererklärungen, EÜR, Bilanzen
Wir erstellen Ihre Abschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuererklärungen, Einnahme-Überschussrechnungen, Bilanzen und alle anderen Abrechnungen, die sich aus der Buchhaltung ergeben.
Selbstverständlich gehört dazu auch die Vorbereitung der von den Finanzämtern geforderte Übermittlung der Steuererklärungen auf elektronischem Weg (Elster).
Die Einnahme-Überschussrechnung ist die einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Zu einer Einnahme-Überschussrechnung sind alle Kleinunternehmer, Handwerker und Kaufleute verpflichtet, die einen Jahresgewinn von weniger als 50.000 Euro oder einen Jahresumsatz bis 500.000 Euro verbuchen. Sie betrifft auch Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Gutachter, Journalisten oder Unternehmensberater.
Zur Bilanzierung sind Unternehmen verpflichtet, die obige Jahresgewinne und Umsätze überschreiten und natürlich alle Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Bilanzierung geht mit strengen Regeln einher und verzeichnet neben den Einnahmen und Überschüssen auch das Umlauf- und Anlagevermögen. Gleichzeitig ermöglicht die Bilanz aber auch viele betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die zu Steuerung eines Unternehmens sehr hilfreich sind. Da Bilanzen auch erhebliche Möglichkeiten der Unternehmens- und Steuergestaltung beinhalten, sollten sie grundsätzlich durch eine Steuerberatung begleitet werden.
Je nach Umsatz sind in kurzen oder längeren Abständen dem Finanzamt Umsatzsteuererklärungen vorzulegen. Kleinunternehmen sind hiervon gemäß § 19 UStG nicht betroffen, wenn sie die Kleinunternehmen-Regelung unterliegen. Wer die Wahl hat, auf die Berechnung der Umsatzsteuer zu verzichten, der verzichtet gleichzeitig auch auf die Möglichkeit, die Umsatzsteuer für Kosten absetzen zu können. Hier sollte grundsätzlich ein Steuerberater befragt werden, denn gerade bei Unternehmensgründungen können sich aus einem fachgerechten Umgang damit für den Unternehmer große Vorteile ergeben.
Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag eines Unternehmens. Freiberufler und sehr kleine Betriebe etc. sind davon ausgenommen. Da der Abschluss und die Steuererklärung oft gar nicht so einfach ist, sollte hier ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Jeder volljährige Bundesbürger ist zu einer Steuererklärung verpflichtet, sofern er (wie z.B. Rentner nach entsprechendem Antrag) davon freigestellt sind.
Arbeitnehmer zahlen mit ihrer Gehaltsabrechnung monatlich Vorauszahlungen, die mit dem Lohnsteuerjahresausgleich als Steuererklärung dann berichtigt werden. Ein Lohnsteuerjahresausgleich erbringt dem Arbeitnehmer so gut wie immer Rückzahlungen – insbesondere dann, wenn wirklich alle steuerrechtlichen Möglichkeiten wirklich ausgeschöpft werden. Hier zahlt sich sehr oft die Hinzuziehung eines Steuerberaters in barem Geld aus.
Bei Selbstständigen, und/oder wenn Vermögenswerte, Geldanlagen, Immobilienbesitz vorhanden sind, ist die Steuererklärung weitaus komplizierter. Hier sollte die Einkommenssteuererklärung grundsätzlich durch ein Steuerberater angefertigt werden, der die vielen Absetzungsmöglichkeiten kennt und für Sie wahrnimmt.
Neben den o.g. Abschlüssen ergeben sich viele weitere, die wir gern für sie errechnen und ausfertigen. Die Verbindung mehrer Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, größere Kapitalbewegungen, Unternehmensveräußerungen und -Käufe, Unternehmensnachfolge, Kapitalanlagen und Kapitalerträge, Erbschaften und Schenkungen sind hier nur einige Stichwörter.
Die Zeiten sind vorbei, wo Unternehmer am Jahresende beim Steuerberater sitzen und erstmals erfahren, ob und was das vergangene Jahr ihm neben der vielen Arbeit wirklich eingebracht hat.
Zu einer optimierten, stets aktuellen Unternehmenssteuerung, bei Finanzierungen und der Planung von Startups, Umstrukturierungen, Investitionen, Leasingverträgen, Rechenschaftsberichten und auch zu Überwachung des laufenden Betriebes gehören betriebswirtschaftliche Abschlüsse und Abrechnungen, Kosten-Leitungsrechnungen, Kostenstellenrechnungen und vieles mehr.
Gerade wenn es um größere Beträge geht, sind das alles Aufgaben eines modernen, betriebwirtschaftlich aufgestellten Steuerberatungsbüros.